Im Fall von massenhaft abgegriffenen Nutzerdaten bei Facebook hat das Oberlandesgericht Hamm eine erste Leitentscheidung getroffen. Die Richter bescheinigten Facebook einen Verstoß gegen Datenschutz-Vorschriften, für den der Mutterkonzern Meta haften müsse - trotzdem ging die klagende Nutzerin leer aus. Sie habe ihren erlittenen Schaden nicht darlegen können, teilte das Gericht mit. In ganz Deutschland gibt es viele fast gleichlautende Klagen. Erstmals beschäftigte sich nun ein Oberlandesgericht in der vermutlich letzten Instanz mit dem Thema.

  • ratatosk@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    5
    ·
    1 year ago

    Das die eine Behandlung brauchen, die unangenehm fühlbar ist, sehe ich auch so. Anders peilen es Gesellschaften nicht, die kollektiv eine einzellerähnliche Intelligenz besitzen.