Im Fall von massenhaft abgegriffenen Nutzerdaten bei Facebook hat das Oberlandesgericht Hamm eine erste Leitentscheidung getroffen. Die Richter bescheinigten Facebook einen Verstoß gegen Datenschutz-Vorschriften, für den der Mutterkonzern Meta haften müsse - trotzdem ging die klagende Nutzerin leer aus. Sie habe ihren erlittenen Schaden nicht darlegen können, teilte das Gericht mit. In ganz Deutschland gibt es viele fast gleichlautende Klagen. Erstmals beschäftigte sich nun ein Oberlandesgericht in der vermutlich letzten Instanz mit dem Thema.

  • Besen@feddit.de
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    1 year ago

    1: Das wäre gar nicht mal so abwegig wenn man beispielsweise einen bezahlten Spamfilter nutzen muss. Es sollte aber auch möglich sein seine eigene Zeit bezahlt zu bekommen wenn man sich selbst darum kümmern muss weil vielleicht gar kein solches Angebot gibt.

    2: Beihilfe zu einer Tat fällt doch unter das Strafrecht. Hier geht es aber nur um zivile Ansprüche. Der Artikel scheint zu behaupten, dass die Klägerin durchaus Schadensersatz bekommen würde wenn ihr auch ein Schaden entstanden ist den sie vor Gericht beweisen kann.

    • ratatosk@feddit.de
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      1 year ago
      1. Sag ich gar nix gegen — in der Sache. Aber rechtlich geregelt ist das soweit ich weiß nicht. Du hast halt keinen Beleg, wenn du es selber machst, kannst deinen Schaden also in der Höhe nicht glaubhaft konkretisieren.

      2. Schadenersatzansprüche lassen sich viel leichter durchsetzen, wenn die Gegenseite strafrechtlich verurteilt ist. Und das ist in diesem Fall der Ausschlag gebende Punkt. Denn ohne das bleibt nur, dass FB et. al. für andere nicht haften. Eine strafrechtliche Verurteilung würde ihre Verantwortlichkeit beweisen, die ansonsten abzulehnen wäre. Sonst müsste sich die Klägerin an die unmittelbaren Täter halten, und die sind nicht ermittelbar.