• amiuhle@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    47
    arrow-down
    1
    ·
    1 year ago

    Die vom bayerischen Landeskriminalamt in Auftrag gegebene “Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform” (VeRA) hätte die Ermittlungen als eine Art Suchindex mit der Verknüpfung von Informationen in unterschiedlichen Datenbanken erleichtern sollen. Eingesetzt werden soll sie im Freistaat bei Fällen schwerer Kriminalität wie Terrorismus oder Mord, aber auch bei Bandendiebstählen und Kinderpornografie. Bisher fehlt aber die gesetzliche Grundlage für den Einsatz.

    Eingesetzt werden wird sie dann auch gegen schwere Fälle von Klimaaktivismus. So läuft das immer.

    • lk96er@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      20
      ·
      1 year ago

      Am Ende wird sie dann einfach für alles angewendet. Wenn man sich anguckt wie standardmäßig Hausdurchsuchungen heutzutage durchgeführt werden, dann ist eigentlich schon klar, dass die Polizei die Anwendungsfälle möglichst ausweitet.

      • Anekdoteles@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        10
        ·
        1 year ago

        Verstehe auch nicht, wie sich das so entwickeln konnte, ohne dass irgendwo mal eine Instanz gesagt hat: So ist das aber nicht richtig. Wahrscheinlich auch ein Beitrag des alten Frosch-im-Kochtopf-Phänomens: Menschen, die bei der Polizei arbeiten, halten sich uneingeschränkt für “die Guten” und alles, was sie in ihrer Arbeit einschränkt, ist daher schlecht. Union und SPD fallen auf diese Argumentation rein und schaffen die gewünschten Bedingungen. Dann gewöhnen sich schnell alle daran, dass das weit ausgelegt wird, es wird Alltag und gar nicht mehr hinterfragt.

    • geissi@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      14
      ·
      1 year ago

      Bisher fehlt aber die gesetzliche Grundlage für den Einsatz

      Mal wieder.
      Hatten wir letztens nicht erst einen Artikel, dass die Polizei neue Verkehrsüberwachungssoftware ohne gesetzliche Grundlage eingeführt hat?