Im Bild: Björn Höcke (r., AfD, Faschist und Rechtsextremist) und Mario Voigt (l., CDU, Steigbügelhalter) im Thüringer Landtag.
Im Bild: Björn Höcke (r., AfD, Faschist und Rechtsextremist) und Mario Voigt (l., CDU, Steigbügelhalter) im Thüringer Landtag.
Die Unterscheidung zwischen Selbstnutzung, “keiner” Nutzung und Einkommenserwerb (Vermietung) ist besser in der jährlichen Grundsteuer umzusetzen. Die Nutzung kann und wird sich meist ändern. Auch ohne den Wechsel des Eigentümers.
Selbst wenn man die Selbstnutzung als Voraussetzung weglässt, hätte allein die Beschränkung auf Wohnbauflächen und ggf. noch Mischflächen das Anliegen zielgerichteter und glaubhafter gemacht.