Das lustige ist, dass die die sich nicht binden aber in einer Beziehung zusammen leben, nicht die Rechte von Verheirateten genießen aber sehr wohl füreinander aufkommen müssen. Will ein Partner beispielsweise Bürgergeld beziehen, will der Staat erstmal das Bankkonto des Partners sehen. Scheint also doch relativ einfach zu sein, zu bestimmen, wer für wen zuständig ist, auch wenn es keinen Trauschein gibt.
Nein? Das gilt nur wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und so eine sog. “Bedarfsgemeinschaft” gebildet wird. Anders als bei der Ehe endet diese Annahme aber spätestens mit dem Auszug.
Das lustige ist, dass die die sich nicht binden aber in einer Beziehung zusammen leben, nicht die Rechte von Verheirateten genießen aber sehr wohl füreinander aufkommen müssen. Will ein Partner beispielsweise Bürgergeld beziehen, will der Staat erstmal das Bankkonto des Partners sehen. Scheint also doch relativ einfach zu sein, zu bestimmen, wer für wen zuständig ist, auch wenn es keinen Trauschein gibt.
Nein? Das gilt nur wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und so eine sog. “Bedarfsgemeinschaft” gebildet wird. Anders als bei der Ehe endet diese Annahme aber spätestens mit dem Auszug.
Wer bestimmt denn ab wann es eine “Bedarfsgemeinschaft” ist?
Es scheint also relativ einfach zu sein, zu bestimmen, wer für wen zuständig ist.