Die Ausgabe von ärztlichen Attests ohne Arztbesuch wurde erstmals in der Coronazeit erlaubt. Nun sollen telefonische Krankschreibungen dauerhaft möglich sein – vor allem bei leichten Symptomen.

Die in der Coronapandemie erprobte telefonische Krankschreibung soll jetzt unbefristet eingeführt werden: Ärzte sollen bei Patientinnen und Patienten, die keine schweren Krankheitssymptome haben, die Arbeitsunfähigkeit nach einer telefonischen Beratung feststellen können, berichtete die Funke Mediengruppe. Das Angebot solle sich jedoch ausschließlich »auf in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekannte Patientinnen und Patienten« beschränken. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, Ziel sei es, die überfüllten Praxen zu entlasten.

Gang zum Arzt vor allem bei schwerwiegenderen Symptomen

Die Neuregelung ist dem Bericht zufolge Teil des neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes des Gesundheitsministers. »Telefonische Krankschreibung erspart Patientinnen und Patienten den Weg zum Arzt und erleichtert den Praxen die Arbeit«, sagte Lauterbach. »Das macht Sinn bei Fällen ohne schwere Symptomatik.« Wer wolle, könne in solchen Fällen auch weiter zum Arzt gehen, fügte der Minister hinzu, verwies aber auf die oft überfüllten Praxen.

Im Schnitt fehlten Beschäftigte vergangenes Jahr fast 20 Tage bei der Arbeit – gut fünf Tage mehr als 2021, wie die Kasse nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Krankenstand stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Punkte auf 5,5 Prozent. Es waren also an jedem Tag des Jahres im Schnitt 55 von 1000 Beschäftigten krankgeschrieben. Die meisten Ausfälle gingen auf Atemwegserkrankungen wie Erkältungen und Bronchitis zurück, die drastisch zunahmen, zeigte etwa eine Auswertung der Krankenkasse DAK-Gesundheit für 2022.

Die zwischenzeitlich ausgelaufene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese, die im Rahmen der Coronapandemie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestattet wurde, habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen, heißt es dem Bericht zufolge in dem Gesetzentwurf.