Was zum an den Kopf packen.

Eine neue Bürgerinitiative macht gegen „autofeindliche Verkehrspolitik“ der Stadt Aachen mobil. Man visiert ein Bürgerbegehren an, wie vor vier Jahren der Radentscheid – nur mit ganz anderer Zielsetzung.

Reallabor Templergraben? Abschaffen! Durchfahrtsverbot am Annuntiatenbach? Aufheben! Parkhausgebühren? Senken! Parkzeitlimit am Straßenrand? Verlängern! Grabenring für den Autoverkehr mehrfach durchtrennen? Ablehnen! Mit solch scharfen Forderungen tritt die neue Bürgerinitiative „Mobile Vernunft“ in Aachen an. Ziel ist ein Bürgerbegehren und teilweise die Aufhebung bestehender politischer Beschlüsse.

[…] „Wie soll das denn gehen, wenn Tausende Autofahrer jeden Tag unnötig im Stau stehen und durch die Aachener Verkehrspolitik zu kilometerlangen Umwegen gezwungen werden? Das ist doch irrsinnig“, sagt Röttsches. Und Kogel, CDU-Mitglied des Städteregionstages und Fraktionsvorsitzender in der Bezirksvertretung Haaren, erinnert an Handwerker, Paketdienste, Pflegedienste und andere: „In der Saarstraße nehmen etliche Handwerker schon gar keine Aufträge mehr an, weil sie dort wegen der ,Protected Bike Lane‘ nicht parken können. Wie sollen sie Material und Werkzeug in die Wohnungen schaffen, ohne da irgendwo parken zu können?“, fragt er.

Die Initiative behauptet, dass die Umwelt durch Umwege von Autofahrern mehr belastet wird. Diese Mehrbelastung werde auf der anderen Seite nicht durch Autoverzicht und mehr Radfahrende ausgeglichen. Die Mobilitätswende, so wie sie gerade „autofeindlich“ in Aachen umgesetzt und propagiert werde, führe insgesamt zu höheren Schadstoffemissionen, sagen die Kritiker, obwohl es inzwischen Messungen der Stadt gibt, wonach sich in der Aachener Innenstadt die Luftqualität in den vergangenen Jahren verbessert hat.

    • oktupol@discuss.tchncs.de
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      1 year ago

      Kannst du mir, einem absoluten Laien, wie Bürgerbegehren funktionieren, erklären, was das Kopplungsverbot ist?

      • kellerlanplayer@feddit.de
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        1 year ago

        Also es kann natürlich von Land zu Land unterschiedlich sein in den Nuancen.

        Ich kenne es in Bayern so und glaube, es ist auch fast überall so.

        Du willst, dass der Stadtrat irgendwas macht, aber sie machens nicht. Dann kannst du ein Bürgerbegehren starten.

        1. Die Zuständigkeit muss auch der Stadtrat sein, sonst ist sie ungültig.
        2. Das Formular muss bestimmte Kriterien erfüllen. Der Text muss vollständig drauf sein. Man muss Vernatwortliche benennen usw.
        3. Die Frage muss mit ja/nein beantwortbar sein und darf genau nur einen Sachverhalt betreffen. Jeder neue Sachverhalt braucht ein eigenes begehren. Wir machen zum Beispiel ein Bürgerbegehren, dass die Stadtwerke auffordert, ihren Strom bis 2030 nur noch aus erneuerbaren Quellen zu beziehen. Wenn wir geschrieben hätten “Strom & Wärme” wäre es ungültig gewesen. Für den Bereich Wärme müssten wir ein eigenes machen. Wenn die also ein Bürgerbegehren machen mit der Frage “Sind Sie dafür, dass die Parkgebühren gesenkt werden und das Durchfahrtsverbot am Annuntiatenbach aufgehoben wird” ist es ungültig. Weil es Bedingungen gekoppelt hat.
        4. Je nach Anzahl der Einwohner braucht man dann eine gewisse Anzahl von gültigen Unterschriften von Wahlberechtigten in der betroffenen Gemeinde/Stadt. So 5 - 20% der Einwohner. Je weniger Einwohner, desto höher der relative Anteil. Das Blöde ist, ist nur eine Unterschrift zu wenig ist das Begehren ungültig und du fängst von vorne zum Sammeln an. Und man weiß vorher nie, wie viele gültig sind.
        5. Ist alles richtig und die Unterschriftenanzahl erreicht, muss der Stadtrat/Gemeinderat den Beschluss innerhalb von vier Wochen übernehmen oder ablehnen.
        6. Wird der Beschluss im Stadtrat/Gemeinderat abgelehnt, kommt es schnellstmöglich zum Bürgerentscheid. Also man muss wählen gehen. Dort wird mit ja/nein abgestimmt. Es braucht eine Mindestwahlbeteiligung. Bei uns glaube ich 30 % und dann gewinnt die einfache Mehrheit. Der Bürgerentscheid ist dann ein Jahr für den Stadtrat verbindlich. Er kann ihn also ein Jahr nicht durch einen anderen Beschluss verhindern.