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    1 year ago

    Ich werde auch nicht so ganz schlau aus den Artikeln dazu. Es irgendwie analog zu dem Gesetz ablaufen:

    die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet; hiervon ist auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat oder er eine in § 89a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bezeichnete schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorbereitet oder vorbereitet hat, es sei denn, der Ausländer nimmt erkennbar und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand,

    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html

    Damit kann man wohl Mitglieder von Vereinen abschieben, wenn der Verein z.B. an die Hamas gespendet hat. Es geht also nicht um Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, sondern Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die eine kriminelle Vereinigung unterstützt. Wie das bei Clans funktionieren soll wüsste ich auch gern.