Gab es dazu eigentlich mal einschränkende Urteile? Wohl kaum, oder? Denn das Grundgesetz ist schwammig und sagt einfach nur “Artikel 20 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
Gab es dazu eigentlich mal einschränkende Urteile? Wohl kaum, oder? Denn das Grundgesetz ist schwammig und sagt einfach nur “Artikel 20 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
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