"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Also wenn ich jetzt von uns ausgehe, bei uns machen die Kandidaten eh alle noch mal einen kleinen Test weil man sich auf die Schule eh nicht verlassen kann was Grundwissen oder einfachste Mathe-Kenntnisse angeht (also so was wie Arithmetik, nichts wildes).
Also wenn ich jetzt von uns ausgehe, bei uns machen die Kandidaten eh alle noch mal einen kleinen Test weil man sich auf die Schule eh nicht verlassen kann was Grundwissen oder einfachste Mathe-Kenntnisse angeht (also so was wie Arithmetik, nichts wildes).