Kleine Anmerkung: das BVerfG hatte die damalige Vermögensteuer 1995 für verfassungswidrig erklärt, u.a. da Immobilienvermögen (da gibt es übrigens bis heute die Grundsteuer als Immobilien-Vermögensteuer) ungerechtfertigt besser behandelt wurde als anderes Vermögen. Ausgesetzt wurde sie dann 1997, weil man keine verfassungsgemäße Version hinbekommen hat. So sehr ich politisch eine Vermögensteuer für sinnvoll halte, habe ich doch meine Zweifel, dass man sie so regeln kann, dass sie einerseits verfassungsgemäß und andererseits noch sinnvoll wäre - die Erhebung wird wahrscheinlich extrem aufwendig und damit den Ertrag wieder mit Kosten auffressen.
Zwei Punkte: a) das hängt ja von der konkreten Ausgestaltung der VermSt ab, dein Argument greift so nur bei dem verlinkten Modell ein
b) gerade die natürlichen und juristischen Personen, die du als geringe Zahl bezeichnest, sind die, bei denen die gerichtsfeste Ermittlung und Bewertung des gesamten Vermögens (und das auch jedes Jahr) am kompliziertesten ist