• corristo@programming.dev
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    1 year ago

    Schon mal was von Unschuldsvermutung und dem Schuldprinzip gehoert? In Deutschland darf niemand fuer eine Tat bestraft werden, wenn ihn keine Schuld trifft. Das ist schlicht nicht mit der Verfassung vereinbar, unschuldige nur deswegen abzuschieben, weil sie Teil einer Familie sind, in der irgendwer kriminelle Machenschaften am Laufen hat.

    • avater@lemmy.world
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      1 year ago

      ich hab von nachweislich gesprochen und nicht von einfach abschieben…herrje ist es zuviel verlangt mal genau zu lesen?

      • corristo@programming.dev
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        1 year ago

        Ja du hattest geschrieben “Wenn die Familie nachweislich…”, das heisst aber nicht, dass jedes einzelne Familienmitglied kriminell ist. Und genau darauf habe ich mich bezogen.

      • Spzi@lemm.ee
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        1 year ago

        wenn die Familie nachweislich von Clankriminalität profitiert

        Ist genau genommen was anderes als

        wenn jede:r Einzelne in der Familie nachweislich von Clankriminalität profitiert

        Falls du letzteres gemeint hast stimme ich dir zu. Ansonsten eben das was andere schon sagten.

    • letmesleep@feddit.de
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      1 year ago

      Tat bestraft

      Naja, technisch gesehen ist eine Abschiebung eben keine Strafe. In Deutschland zu leben ist für Nicht-EU-Bürger kein Recht, deshalb ist der Staat relativ frei in der Ausgestaltung der Frage, wer hier bleiben darf. Es gibt ein paar Grenzen, aber im Prinzip reicht es, wenn das Aufenthaltsland kein Interesse mehr daran hat, dass jemand hier bleibt und im Zielland keine Menschechtsverletzungen drohen. Der Ausländer muss also nicht unbedingt etwas falsch gemacht haben.

      Moralisch ist es etwas anderes und derzeit haben Menschen durchaus Bleiberechte, aber verfassungsmäßig oder durch internationales Recht geschützt ist davon soweit ich das verstehe nicht viel. Zumindest nicht für Nicht-EU-Bürger (und ein paar andere Länder).