Im November berichtete die „Bild“ über Judy S. Der Vorwurf: Sexueller Missbrauch zweier Männer mithilfe von Drogen und Penispumpe. Nichts stimmte. Der Fall ist historisch – aber auch die Wendung.
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S. hatte 2022 ihre Ausbildung bei der Landespolizei Berlin als eine der Jahrgangsbesten abgeschlossen, seither ist sie in einer Einsatzhundertschaft tätig. Die „Bild“-Berichte über sie stehen in zeitlichem Zusammenhang mit der Wahl der Gesamtfrauenvertreterin der Polizei und ihrer Stellvertreterin. S. hatte sich als Vize beworben und die Wahl gewonnen.
Drei Tage nach Bekanntgabe erschien der erste Artikel. Zu sehen war auch das Wahlplakat von Judy S. Aus Polizeikreisen heißt es: Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hätten in den Wochen vor der Wahl immer wieder Stimmung gegen Judy S. gemacht. Die Autorin der Beiträge, die inzwischen nicht mehr bei „Bild“ arbeitet, hat privat und in ihrer Freizeit enge Verbindungen zur DPolG. Die Polizei ermittelt intern gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen.
Für die Geschädigte ist das vermutlich viel Geld, für Bild ist das ein Rundungsfehler in den Geschäftskosten. Von daher wäre ein anderes Strafmaß angemessen, entweder über Geldstrafen hinaus oder wirklich empfindliche Geldstrafen vergleichbar mit DSGVO Vergehen. Ansonsten wird Bild einfach weiter machen wie gewohnt
Das ist ja nicht die Strafe für Bild, sondern die Entschädigung für die Geschädigte. Ob Bild oder irgendein Verantwortlichy überhaupt eine Strafe bekommt, ist in dem Artikel völlig offen. Ich hoffe, dass da noch was strafrechtliches parallel läuft.