Situationsabhängig. Das Grundgesetz erlaubt bewaffneten Widerstand explizit, wenn es keine anderen gangbaren Wege gibt um die Demokratie wiederherzustellen. Da sind wir im Moment natürlich (noch) nicht, und jede Situation in der Molotowcocktails gerechtfertigt sind, ist eine Situation von der man Kinder fernhalten sollte, von da her auf jeden Fall schlechtes Parenting von Connis Mama.
Gab es dazu eigentlich mal einschränkende Urteile? Wohl kaum, oder? Denn das Grundgesetz ist schwammig und sagt einfach nur “Artikel 20 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
Situationsabhängig. Das Grundgesetz erlaubt bewaffneten Widerstand explizit, wenn es keine anderen gangbaren Wege gibt um die Demokratie wiederherzustellen. Da sind wir im Moment natürlich (noch) nicht, und jede Situation in der Molotowcocktails gerechtfertigt sind, ist eine Situation von der man Kinder fernhalten sollte, von da her auf jeden Fall schlechtes Parenting von Connis Mama.
Gab es dazu eigentlich mal einschränkende Urteile? Wohl kaum, oder? Denn das Grundgesetz ist schwammig und sagt einfach nur “Artikel 20 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
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