• Saleh@feddit.org
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    29 days ago

    “Zu den urheberrechtlich geschützten Ausdrucksformen eines Computerprogramms zählen der Quellcode und der Objektcode, da sie die Vervielfältigung oder spätere Entstehung dieses Programms ermöglichen”, schreibt der BGH in einer Mitteilung. Die Cheat-Tools der Beklagten verändern allerdings nicht den Quellcode, sondern nur die Daten, die in den Arbeitsspeicher abgelegt werden. Damit veränderten diese Tools nur den Ablauf des Programms und nicht die Programmdaten an sich. Ein Eingriff in das Urheberrecht des Spieleherstellers liege daher nicht vor.

    Das hat einige sehr interessante Implikationen weit über Spiele und Cheats hinaus. Damit dürften die meisten Modifikationen an sämtlicher Software aus Urheberrechts-Sicht legitim umsetzbar sein.

      • Hubi@feddit.org
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        29 days ago

        Nicht vom BGH speziell. Aber in Deutschland werden so manche Urteile gesprochen, dass man meint die Richter könnten gerade so mit einem Faxgerät umgehen.

        • RedPandaRaider@feddit.org
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          28 days ago

          Mietenstopp in Berlin der was gutes für die Bürger tut? BVG: 😡😡😡 muss sofort im Eilverfahren gestoppt werden

          Ausgangssperre während COVID Lockdown die einseitig Jüngere ihren Grundrechten beraubt? BVG: Eilverfahren abgelehnt, dass kann warten bis es keine Rolle mehr spielt. Die Grundrechte können warten, wir müssen ja Rücksicht auf die alten Schachteln nehmen 🥰🥰

    • kossa@feddit.org
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      Deutsch
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      28 days ago

      Da wurden ja Verfahrensmängel festgestellt. Der BGH hat ja nicht gesagt “Adblocker verletzen Urheberrecht” sondern hat dem OLG gesagt “ihr habt das schlampig begründet, verhandelt das noch mal”.

  • Cliff@feddit.org
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    29 days ago

    Das OLG Hamburg hatte auch schon so geurteilt? Das überrascht mich schon ein wenig.