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Cake day: June 19th, 2023

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  • b) darf die Immobilie nicht mehr als 200m² Wohnfläche haben (und da wird anders als im Mietbereich sehr großzügig gerechnet)

    Die Immobilie darf durchaus mehr als 200m² Wohnfläche haben. Aber nur 200m² sind steuerfrei. Für den übersteigenden Teil gibt es dann immer noch die regulären Freibeträge. Mal Hand aufs Herz, wieviele Immobilien soll es da in Deutschland geben wo da noch substantiell Erbschaftsteuer rumkommt?

    Nach 9 Jahren hat er einen schweren Schlaganfall und wird selber Fall für’s Heim. Bäm. Erbschaftssteuer volles Programm.

    Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz, denn der Gesetzgeber hat an exakt diesen Fall gedacht, als er in §13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG schrieb:

    Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert;

    Dass man aufgrund seines medizinischen Zustandes in ein Pflegeheim muss ist ein zwingender Grund i.S.d. Gesetzes, ergo fällt hier nicht rückwirkend die Befreiung weg.